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Steuerliche Teilwertabschreibung

BBi 2013, 1 Heft 11 v. 4.11.2013

Die Teilwertabschreibung ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht und bezeichnet eine außerordentliche Abschreibung eines Wirtschaftsgutes auf den am Bilanzstichtag niedrigeren Teilwert. Der Teilwert ist lt. EStG „jener Betrag, den der Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass der Erwerber den Betrieb fortführt“. Der Teilwert ist ein objektiver Wert, der nicht von der persönlichen Auffassung des Steuerpflichtigen, sondern von der allgemeinen Verkehrsauffassung bestimmt wird, grundsätzlich somit der Marktwert des Wirtschaftsguts, der aktuelle Kurs bei Wertpapieren, der Wiederverkaufswert bei Maschinen. Für die Ermittlung des Teilwerts gilt das Stichtagsprinzip, d.h., der Teilwert zum jeweiligen Bilanzstichtag ist ausschlaggebend.

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