Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2011betreffend Kapitalgesellschaften müssen bekanntlich bis zum 30.9.2012 beim Firmenbuch elektronisch eingereicht werden (§ 277 Abs. 1 UGB). Haben die Umsatzerlöse 2011 den Betrag von € 70.000,- nicht überschritten, ist auch eine Einreichung in Papierform zulässig (amtliche Formulare).

