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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 08/2012

BBi 2012, 4 Heft 8 v. 1.8.2012

Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung

Bei Zahlungsunfähigkeit müssen die geschäftsführenden Personen eines Unternehmens (Einzelunternehmer, unbeschränkt haftende Gesellschafter, Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder etc.) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (Ob 99/10w) ist zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung zu unterscheiden.

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