Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl 22/2012 wurde für Einnahmen-Ausgaben-Rechner eine neue Regelung betreffend Wirtschaftsgüter im Umlaufvermögen getroffen (§ 4 Abs. 3 EStG). Bisher war der Wareneinkauf von Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen aller Art im Jahr der Bezahlung sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig. Somit konnten u.a. auch die Anschaffungen von Grund und Boden, Antiquitäten oder Edelmetall im Umlaufvermögen sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

