Selbstberechnung durch Parteienvertreter
Für die Einhebung und Abfuhr der 25 %igen Einkommensteuer für Grundstücksveräußerungen (ImmoESt) sind ab 1.1.2013 zwingend die Parteienvertreter (Notare oder Rechtsanwälte) zuständig, soweit diese auch die Grunderwerbsteuer des Erwerbers berechnen. Möglich ist diese Selbstberechnung durch Parteienvertreter auch schon für Veräußerungen zwischen dem 1.4.2012 und dem 31.12.2012.

