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Immobilienertragsteuer - ImmoESt, Heft 06/2012

BBi 2012, 3 Heft 6 v. 5.6.2012

Selbstberechnung durch Parteienvertreter

Für die Einhebung und Abfuhr der 25 %igen Einkommensteuer für Grundstücksveräußerungen (ImmoESt) sind ab 1.1.2013 zwingend die Parteienvertreter (Notare oder Rechtsanwälte) zuständig, soweit diese auch die Grunderwerbsteuer des Erwerbers berechnen. Möglich ist diese Selbstberechnung durch Parteienvertreter auch schon für Veräußerungen zwischen dem 1.4.2012 und dem 31.12.2012.

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