Intrastat-Meldungen
Unternehmen, deren Wareneingänge aus EU-Mitgliedstaaten bzw. deren Warenversendungen in EU-Mitgliedstaaten wertmäßig die Schwelle von € 500.000,- im Jahr überschritten haben, müssen an die Statistik Austria monatliche Intrastat-Meldungen abgeben. Wird die Schwelle erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, müssen ab dem Monat, in dem diese Überschreitung erfolgt, statistische Meldungen abgegeben werden.

