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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 03/2012

BBi 2012, 4 Heft 3 v. 5.3.2012

Intrastat-Meldungen

Unternehmen, deren Wareneingänge aus EU-Mitgliedstaaten bzw. deren Warenversendungen in EU-Mitgliedstaaten wertmäßig die Schwelle von € 500.000,- im Jahr überschritten haben, müssen an die Statistik Austria monatliche Intrastat-Meldungen abgeben. Wird die Schwelle erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, müssen ab dem Monat, in dem diese Überschreitung erfolgt, statistische Meldungen abgegeben werden.

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