Ein Steuerpflichtiger will eine unbebaute Liegenschaft, die bisher nur landwirtschaftlich genutzt wurde, in Gewerbegebiet umwidmen lassen und aufschließen, um sie in weiterer Folge zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus der Vergabe von Baurechten zu nutzen. Aus diesem geschäftlichen Bestreben des Steuerpflichtigen entstehen Kosten, wie z.B. für Antrag auf Umwidmung der Liegenschaft an die Gemeinde, Umweltverträglichkeitsprüfung, Werbung im Zusammenhang mit einer von der Gemeinde deswegen durchgeführten Volksbefragung, Erstellung der Planung zur Verwertung der Liegenschaft für die Grundverkehrsbehörde, Kosten der Aufschließung durch Verlegung von Strom- und Gasleitung, Zufahrt usw. Bisher wurden diese Investitionskosten als vorweggenommene Werbungskosten behandelt. Sie sollen anteilsmäßig an die zukünftigen Baurechtsnehmer als Einmalbetrag bei Abschluss des Baurechtsvertrages weiterverrechnet werden.

