Erbschaft und Schenkung sind bekanntlich (derzeit) nicht mehr steuerpflichtig. Bestimmte Schenkungen müssen jedoch dem Finanzamt schriftlich mit Formular „Schenk1“ gemeldet werden (§ 121a BAO). Die geplante Erhöhung der Gerichtsgebühren (Basis werden jetzt die Verkehrwerte der geschenkten Liegenschaften) wirft wieder die Frage auf, welche Schenkungen meldepflichtig sind.
Meldepflichtig:

