Spendenabzug nur bei Zuwendungen an österreichische Forschungseinrichtungen
Österreich wurde von der Europäischen Kommission geklagt, weil gem. § 4a Z 1 lit. a bis d EStG nur Zuwendungen an in Österreich ansässige Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben steuerlich abzugsfähig sind.

