Mit dem Wartungserlass 2010 vom 21.12.2010 wurden Regelungen zum Spendenabzug bei Versteigerungen etc. in die EStR 2000 aufgenommen, die nachfolgend besprochen werden.
Versteigerung gespendeter Gegenstände (EStR 2000, Rz 1330a)
Bei einer Versteigerung gespendeter Gegenstände, insbesondere im Rahmen von Charity-Veranstaltungen, kommt es einerseits zur Leistung einer Sachspende durch die Person, die den versteigerten Gegenstand zur Verfügung stellt. Diejenige Person, die diese Sachspende gegen Zahlung eines Geldbetrages erwirbt, der bei Versteigerungen grundsätzlich den gemeinen Wert der Sachspende beträchtlich übersteigt, leistet andererseits eine Geldspende.

