Durch das BBG 2011 wurde die Besteuerung von Kapitalvermögen neu geregelt und umfasst nunmehr
1. Die Besteuerung der Früchte aus Kapitalvermögen (z.B. Dividenden, Zinsen)
2. Substanzgewinne aus Finanzvermögen
Durch das BBG 2011 wurde die Besteuerung von Kapitalvermögen neu geregelt und umfasst nunmehr
1. Die Besteuerung der Früchte aus Kapitalvermögen (z.B. Dividenden, Zinsen)
2. Substanzgewinne aus Finanzvermögen
