Steuerberatungskosten und Basispauschalierung - Wird die Basispauschalierung der Betriebsausgaben gem. § 17 Abs. 1 EStG in Anspruch genommen (6 % oder 12 % des Umsatzes), gelten Beratungskosten als „abpauschaliert“ und sind daher nicht gesondert als Betriebsausgaben absetzbar. Die EStR 2000, Rz 4416a führen dazu aus, dass Steuerberatungskosten als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Der UFS trifft jedoch eine Unterscheidung:
Betreffen die Steuerberatungskosten die Gewinnermittlung (Grundlagen für die Einkommensteuer), dann sind diese Kosten als Sonderausgaben abzugsfähig. Betreffen diese Kosten jedoch die Umsatzsteuer, sind sie „abpauschaliert“ und nicht als Sonderausgaben abzugsfähig (UFS GZ RV/0171-W/07 vom 26.11.2010).
Betreffen die Steuerberatungskosten die Gewinnermittlung (Grundlagen für die Einkommensteuer), dann sind diese Kosten als Sonderausgaben abzugsfähig. Betreffen diese Kosten jedoch die Umsatzsteuer, sind sie „abpauschaliert“ und nicht als Sonderausgaben abzugsfähig (UFS GZ RV/0171-W/07 vom 26.11.2010).

