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Steuerliche Änderungen bei Privatstiftungen, Heft 01/2011

BBi 2011, 3 Heft 1 v. 4.1.2011

a) Anhebung der Zwischensteuer (§ 22 Abs. 2 KStG)

Bestimmte Kapitalerträge und Erträge aus Beteiligungsveräußerungen unterliegen bei Privatstiftungen im Thesaurierungsfall der 12,5%igen Zwischensteuer, wobei Zuwendungen an Begünstigte die Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer vermindern und die Zwischensteuer auf die Kapitalertragsteuer auf Zuwendungen anrechenbar ist.

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