Das Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011) enthält in seinem abgabenrechtlichen Teil auch Änderungen bei den Forschungsfreibeträgen und den Forschungsprämien. Die Neuregelung gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Entscheidend ist also nicht der Zeitpunkt des Anfallens von Aufwendungen, sondern der Beginn des Wirtschaftsjahres. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, ist es nicht mehr zulässig, einen Forschungsfreibetrag geltend zu machen. Dafür werden die Forschungsprämien (für eigenbetriebliche Forschung und für Auftragsforschung) auf 10% angehoben.

