Rechtlich selbständige durch Beteiligung miteinander verbundene Körperschaften können sich zu einer Unternehmensgruppe zusammenschließen und dadurch die gemeinsame Besteuerung ihres Gesamteinkommens bei der an der Spitze der Gruppe stehenden Körperschaft bewirken. Dadurch können z.B. Verluste einer Körperschaft für die Gewinne einer anderen Körperschaft „verbraucht“ werden. Für eine Gruppenbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

