Bisher galt bei Reisen, die sowohl betrieblich als auch privat veranlasst waren, steuerlich ein generelles Aufteilungsverbot. Mit Erkenntnis vom 27.1.2011, 2010/15/0197 ist der VwGH von diesem strikten Aufteilungsverbot abgegangen und anerkennt die Möglichkeit, zwischen betrieblichen oder beruflichen und privaten Reiseaufwendungen zu unterscheiden und einen anteiligen Abzug der Reisekosten zuzulassen.

