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Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, Heft 10/2011

BBi 2011, 3 Heft 10 v. 5.10.2011

Verrechnungskonto als verdeckte Ausschüttung

Dem zu 25 % an der GmbH beteiligten Gesellschafter wurden ohne schriftliche Vereinbarung, ohne eine schriftliche Rückzahlungsverpflichtung und ohne Sicherheit „Darlehen“ in Höhe von rund ATS 5,5 Mio gewährt und auf dem Verrechnungskonto verbucht. Diese Beträge wurden vom Finanzamt als verdeckte Ausschüttung eingestuft.

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