Für 2010 können energieintensive Dienstleistungsbetriebe (z.B. Gastronomie, Friseurbetriebe) letztmalig einen Antrag auf Energieabgabenvergütung stellen. Ab 2011 wird die Rückvergütung der bezahlten Energieabgabe auf Produktionsunternehmen eingeschränkt. Der Antrag kann spätestens 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, beim für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt eingebracht werden.

