Bis zum generellen Wegfall der Steuerpflicht für Schenkungen wären Preisausschreiben grundsätzlich steuerpflichtig gewesen. Allerdings gab es seit 1.1.2003 im § 15 Abs. 1 Z 6 ErbStG eine Befreiung für Preisausschreiben, die sich an die Öffentlichkeit richten.
Mit der Glücksspielgesetz-Novelle 2008 (GSpG-Novelle 2008) wurde mit Wirksamkeit ab 1.1.2011 die Steuerpflicht für Preisausschreiben in Form der Glücksspielabgabe wieder eingeführt.

