Verzugszinsen - Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern (B2B) beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz gem. § 352 UGB acht Prozent über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. Maßgebend ist der Basiszinssatz vom letzten Kalendertag eines Halbjahres und dieser Zinssatz ist jeweils für das nächste Halbjahr maßgebend. Der Basiszinssatz betrug am 30.6.20100,38 %, daher kann im Unternehmergeschäft auch im zweiten Halbjahr 2010 der Verzugszinssatz von 8,38 % verrechnetwerden. Abweichende vertragliche Vereinbarungen sind jedoch möglich. Im nichtgeschäftlichen Verkehr, also zwischen Unternehmern und Konsumenten (B2C) oder zwischen Konsumenten untereinander gilt unverändert der Verzugszinssatz von 4 %.

