Werden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften fremdfinanziert erworben, dann fallen für die Fremdfinanzierung Aufwendungen, wie z.B. Zinsen, Bankspesen oder Kursverluste bei Fremdwährungskrediten an. Für die steuerliche Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen gilt - differenziert danach, wer die Beteiligung hält - grundsätzlich Folgendes:

