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Der aktuelle Buchungsfall - Gewinnausschüttungen einer GmbH, Heft 08/2010

BBi 2010, 1 Heft 8 v. 3.8.2010

Die Gesellschafter einer GmbH haben Anspruch auf Ausschüttung des Bilanzgewinnes laut vorliegendem Jahresabschluss, soweit kein gegenteiliger Gesellschafterbeschluss vorliegt. Die Verteilung des Bilanzgewinnes erfolgt nach dem Verhältnis der eingezahlten Stammeinlagen, ausgenommen, der Gesellschaftsvertrag sieht abweichende Regelungen vor (§ 82 GmbHG).

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