Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerung
Der Abgabepflichtige war bis 31.12.1993 zu 75 % und danach zu 100 % an der Personengesellschaft beteiligt, die er nach dem Anteilserwerb als Einzelunternehmen weiterführte. Im Jahr 1996 verkaufte er das Einzelunternehmen und beantragte für den gesamten Veräußerungsgewinn den Hälftesteuersatz gem. § 37 EStG. Dieser wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung nur für den „75 %-Alt-Anteil“ gewährt.

