Betriebseinnahmen - das sind alle in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang zum Betrieb stehenden Wertzugänge in Geld oder in anderen geldwerten Vorteilen - können nicht nur während des laufenden betrieblichen Geschehens anfallen, sondern grundsätzlich auch schon vor Betriebseröffnung und/oder nach der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit.

