Sachverhalt
Ein im Jahre 2004 zur Vermietung angeschafftes Gebäude wurde zunächst umfangreich saniert und stand erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Jahre 2006 zur Vermietung bereit. Der Berufungswerber setzte für 2004 eine Halbjahres-AfA ab. Das Finanzamt anerkannte die AfA erst ab 2006. Dagegen richtete sich die Berufung.

