Werden Gebäude zu mehr als 80 % betrieblich genutzt, stellt das gesamte Gebäude Betriebsvermögen dar und ist mit 100 % im Anlagevermögen auszuweisen. Die auf die Privatnutzung (z.B. 15 % Anteil private Räume) entfallenden Aufwendungen, wie AfA, Betriebskosten u.a. sind allerdings als Eigenverbrauch zu verbuchen, wobei auch eine außerbilanzmäßige Zurechnung in der Mehr-Weniger-Rechnung möglich ist.

