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Der aktuelle Buchungsfall - Privatnutzung von betrieblichen Gegenständen, Heft 01/2010

BBi 2010, 1 Heft 1 v. 8.1.2010

Werden Gebäude zu mehr als 80 % betrieblich genutzt, stellt das gesamte Gebäude Betriebsvermögen dar und ist mit 100 % im Anlagevermögen auszuweisen. Die auf die Privatnutzung (z.B. 15 % Anteil private Räume) entfallenden Aufwendungen, wie AfA, Betriebskosten u.a. sind allerdings als Eigenverbrauch zu verbuchen, wobei auch eine außerbilanzmäßige Zurechnung in der Mehr-Weniger-Rechnung möglich ist.

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