Grundsätzlich sind Leistungsbeziehungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern, die auf rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen beruhen, aufgrund des Trennungsprinzips auch mit steuerlicher Wirkung anzuerkennen. Solche Leistungsbeziehungen dürfen aber das steuerpflichtige Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht zu Unrecht vermindern, indem der Kapitalgesellschaft zu hohe Aufwendungen verrechnet werden oder sie zu geringe Erträge erzielt. Es dürfen den Gesellschaftern nicht Vorteile eingeräumt werden, die ihre Begründung im Gesellschaftsverhältnis haben und eigentlich Einkommensverwendung der Kapitalgesellschaft darstellen. Daher müssen derartige vertragliche Rechtsbeziehungen besondere Anforderungen erfüllen, damit sie steuerlich anerkannt werden. Diese Anforderungen sind folgende:

