Einer der Eckpunkte des kommenden Budgetbegleitgesetzes ist die Einführung einer Vermögenszuwachsbesteuerung für Finanzvermögen. Mit Wirksamkeit ab 1.7.2011 sollen daher nicht nur - wie bisher - die Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, sondern auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Wertpapieren und Derivaten unabhängig von Behaltedauer bzw. Beteiligungsausmaß generell besteuert werden. Die Besteuerung dieses Vermögenszuwachses soll sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich grundsätzlich einheitlich steuerlich erfasst werden (Steuersatz von 25 %, Steuerabzug durch KESt und Endbesteuerungswirkung).

