a) Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
Nach § 3 Abs. 1 Z 6 EStG (in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2010) sind Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln einschließlich Zinsenzuschüsse zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens oder zu ihrer Instandsetzung (§ 4 Abs. 7 EStG) von der Einkommensteuer befreit.

