Das (noch nicht beschlossene) Budgetbegleitgesetz 2011-2014 bringt im Bereich der Körperschaftsteuer folgende Neuerungen:
A. Besteuerungsvorbehalt für hybride Finanzierungsinstrumente
Nach der derzeitigen Regelung des § 10 KStG unterliegen Beteiligungserträge aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften der Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 Z 5, 6 oder 7 KStG (Portfoliobeteiligung an EU- oder EWR-Körperschaft oder internationale Schachtelbeteiligung). Eine Differenzierung danach, ob es sich um sogenannte „hybride Finanzierungsinstrumente“ handelt oder nicht, wird nach der bisherigen Regelung nicht vorgenommen, weswegen es durch das gezielte Ausnutzen von Qualifikationskonflikten zu echten Doppelnichtbesteuerungen kommen kann.

