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Anpassung des Firmenwortlautes, Heft 06/2009

BBi 2009, 1 Heft 6 v. 5.6.2009

Zum Jahresende, also per 31.12.2009 läuft die Übergangsfrist für die Anpassungen des Firmenwortlautes aus.

Gem. § 907 Abs. 4 UGB müssen die vor dem 1.1.2007 im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmer und Personengesellschaften (ehemalige Erwerbsgesellschaften) bis zum 31.12.2009 ihre Firmenbezeichnung an die neuen Bestimmungen anpassen:

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