Zum Jahresende, also per 31.12.2009 läuft die Übergangsfrist für die Anpassungen des Firmenwortlautes aus.
Gem. § 907 Abs. 4 UGB müssen die vor dem 1.1.2007 im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmer und Personengesellschaften (ehemalige Erwerbsgesellschaften) bis zum 31.12.2009 ihre Firmenbezeichnung an die neuen Bestimmungen anpassen:

