Ab 2009 sind Spenden für mildtätige Zwecke sowie für Entwicklungs- und Katastrophenhilfe steuerlich entweder als Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben absetzbar (§ 4a Z 3 und 4 bzw. § 18 Abs. 1 7 8 EStG). Das Finanzministerium hat dazu einen Informationserlass veröffentlicht.
(www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/AbsetzbareSpenden/_start.htm ).

