• Rechtsgeschäftsgebühren bei mehreren Urkunden - Laut Kundmachung BGBl I Nr. 34/2009 vom 7.4.2009 wurde § 25 Gebührengesetz als verfassungswidrig aufgehoben. Diese Bestimmungen regelten die (mehrfache) Gebührenpflicht bei mehreren Urkunden über ein Rechtsgeschäft.

