vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Antikorruptionsgesetz, Heft 03/2009

BBi 2009, 2 Heft 3 v. 2.3.2009

Einladungen zu Kulturveranstaltungen, zu sportlichen Ereignissen, zu Arbeitsessen oder auch Weihnachtsgeschenke sind seit 1.1.2008 strafrechtlich bedenklicher als vorher. Hier ein kurzer Überblick:

• Privatwirtschaft

Die Geschenkannahme durch Mitarbeiter oder Beauftragte und auch die Hingabe durch den Geschenkgeber sind strafbar. Voraussetzung ist eine pflichtwidrige Handlung oder Unterlassung durch den Beschenkten. Bis zu einem Geschenkswert von € 5.000,- liegt ein Privatanklagedelikt vor, das nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird. Geschenke mit einem Wert über € 5.000,- werden „von Amts wegen“ verfolgt. Straflos bleiben nur Geschenke mit einem Wert bis € 100,-.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!