In unserer Beitragsserie zum Eigenverbrauch stellen wir in dieser Ausgabe die Entnahmen von Geldmitteln und von Liegenschaften dar.
a) Entnahme von Geldmitteln durch einen Einzelunternehmer bzw. Mitunternehmer
Privatentnahmen von Geldmitteln liegen vor, wenn Bargeldentnahmen bzw. Behebungen und Überweisungen vom Bankkonto für private Zwecke erfolgen.

