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Freibetrag für investierte Gewinne und Basispauschalierung, Heft 02/2009

BBi 2009, 3 Heft 2 v. 2.2.2009

Natürliche Personen, die ihren betrieblichen Gewinn gem. § 4 (3) EStG ermitteln (Einnahmen-Ausgaben-Rechner), können bekanntlich einen Freibetrag für investierte Gewinne in Höhe der getätigten begünstigten Investitionen, höchstens jedoch von 10 % des steuerpflichtigen Gewinnes bilden. Die Obergrenze des Freibetrages beträgt € 100.000,- (§ 10 EStG)

Basispauschalierung (§ 17 EStG)

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