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Tagesmütter und Kostenersätze, Heft 01/2009

BBi 2009, 2 Heft 1 v. 7.1.2009

Erhält eine nichtselbständig tätige Tagesmutter zusätzlich zum Entgelt als Tagesmutter auch Kostenersätze für Verpflegung und Unterkunft der Kinder, so sind diese nicht steuerbar, soweit sie 30 % des Wertes der vollen freien Station (also € 58,86 pro Kalendermonat und Kind) nicht übersteigen. Übersteigende Beträge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn (LSt-Richtlinien 2000, Rz. 390a, Wartungserlass vom 10.12.2008).

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