Regelbedarfssätze für 2010 - Erlass des BMF vom 22.10.2009. Fehlen behördlich festgesetzte Unterhaltsleistungen, steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur zu, wenn folgende Unterhaltsleistungen nicht unterschritten werden: Altergruppe 0-3 Jahre: € 177,-, 3-6 Jahre € 226,-, 6-10 Jahre: € 291,-, 10-15 Jahre:€334,-, 15-19 Jahre: € 392,-, 19-28 Jahre € 492,-.

