Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Beteiligungen an Arbeitnehmer stellt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Werden vom Arbeitgeber Vermögensbeteiligungen wie zB Aktien an Arbeitnehmer übertragen, kommt es im Zeitpunkt der Übergabe zum Zufluss beim Arbeitnehmer. Im § 3 EStG gibt es dazu Befreiungsbestimmungen, die in der Folge besprochen werden.
Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen
(§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG)

