Ein Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens (Ausgleichs- oder Konkursverfahren) führt zu einem Wegfall von Verbindlichkeiten und damit grundsätzlich zu einer steuerwirksamen Vermögensvermehrung im betroffenen Betrieb („Sanierungsgewinn“). Zu erfassen sind derartige Gewinne aus Schuldnachlässen jeweils in der Periode, in die der Schuldnachlass fällt. Das ist bei einem Ausgleich der Zeitpunkt der Erfüllung der Ausgleichsquote bzw der Zeitpunkt der Ratenzahlungen.

