Der Freibetrag für investierte Gewinne (10 % des Gewinns, maximal € 100.000,-) steht nur denjenigen Steuerpflichtigen zu, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Haben die Investitionen in das begünstigte Sachanlagevermögen im Jahr 2009 noch nicht 10 % des prognostizierten Gewinns erreicht, hat der Einnahmen-Ausgaben-Rechner auch noch bis 31.12.2009 die Möglichkeit, durch Anschaffung begünstigter Wertpapiere den höchstmöglichen Freibetrag für 2009 zu erreichen. Welche Vorschriften dabei bezüglich der Wertpapiere (Anschaffung, vorzeitige Tilgung, Ersatzbeschaffung) zu beachten sind, wird im nachfolgenden Beitrag dargestellt.

