Buchungen beim Bonusempfänger
- Vertraglich vereinbarte Lieferantenboni
Die von Lieferanten dem Kunden vertraglich gewährten Bonifikationen (Mengenrabatte, Umsatzprämien etc) sind als Minderungen des Material- bzw. sonstigen Aufwandes bzw. als Minderung der Anschaffungskosten von Anlagegütern zu verbuchen.

