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Zuschreibungen auf Wirtschaftsgüter (§ 6 Z 13 EStG), Heft 10/2009

BBi 2009, 2 Heft 10 v. 6.10.2009

Für die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Anlage- oder Umlaufvermögens gelten folgende Grundsätze:

Wirtschaftsgüter des nicht abnutzbaren Anlagevermögens sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Der niedrigere Teilwert kann bzw. muss (§ 5 Ermittler) dann angesetzt werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

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