Ab 2008 müssen auch Unternehmer im Rahmen der Selbständigenvorsorge Beiträge an eine Betriebliche Vorsorgekasse leisten. Diese Pflichtbeiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Das gilt auch für Unternehmer, die vom „Opting in“ in der Selbständigenvorsorge Gebrauch gemacht haben, da die Beiträge nach dem Optieren verpflichtend geleistet werden müssen und ein Widerruf nicht mehr möglich ist.

