Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer können auch die amtlichen deutschen AfA-Tabellen herangezogen werden (EStR 2000 Rz 3115). Diese AfA-Tabellen ersetzen aber nicht generell die sachverständige Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer durch das Unternehmen.
Sachverhalt

