Betriebliche Fahrten mit dem PKW werden häufig mit dem amtlichen Kilometergeld von € 0,38 und ab 1.7.2008 von
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€ 0,42 pro km verrechnet. Diese Methode, betriebliche PKW-Kosten mit dem amtlichen Kilometergeld zu schätzen, ist jedoch nur eingeschränkt möglich. In einem Verfahren vor dem UFS war die Frage strittig, ob bei einer Jahreskilometerleistung von rund 36.000 km eine Kilometergeldverrechnung in Frage kommen würde.
