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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 6/2008

BBi 2008, 4 Heft 6 v. 15.6.2008

Mauttarifverordnung 2008 für Kfz über 3,5 t - BGBl II Nr. 124/2008 vom 10.4.2008. Die gesetzlich vorgesehene Indexanpassung beträgt 2,2 %, daher wurde der Grundkilometertarif für Kfz mit zwei Achsen ab 1.5.2008 mit 15,8 Cent ohne Umsatzsteuer festgesetzt. Für Kfz mit drei Achsen beträgt der Kilometertarif jetzt 22,12 Cent und für Kfz für vier und mehr Achsen 33,18 Cent.

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