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Wartungserlass 2007 zu den UmgrStRl - Art V Realteilung, Heft 6/2008

BBi 2008, 3 Heft 6 v. 15.6.2008

Bei der Realteilung wird eine bestehende Personengesellschaft zur Gänze auf die Gesellschafter als Nachfolgeunternehmer aufgeteilt (die Personengesellschaft wird liquidiert), oder es wird ein Teilbetrieb der Personengesellschaft auf einzelne oder alle Gesellschafter übertragen (abgeteilt). Es müssen jeweils Teilbetriebe übertragen werden. Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter ist keine Realteilung, sondern Entnahme (mit Gewinnrealisierung).
Voraussetzungen für eine Realteilung zu Buchwerten sind u.a. ein schriftlicher Teilungsvertrag, ein positiver Verkehrswert des Teilungsvermögens, eine Teilungsbilanz und Ausgleichszahlungen von maximal einem Drittel des empfangenen Vermögens.

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