Der Unterhaltsabsetzbetrag für Kinder steht nur zu, wenn der volle Unterhalt auch tatsächlich geleistet wurde (LStR 2002, Rz 797). Liegt keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung vor, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Für 2008 gelten folgende Beträge:
Altergruppe | € monatlich |
0-3 Jahre | 170,- |
3-6 Jahre | 217,- |
6-10 Jahre | 280,- |
10-15 Jahre | 321,- |
15-19 Jahre | 377,- |
19-28 Jahre | 474,- |

