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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen, Heft 2/2008

BBi 2008, 2 Heft 2 v. 5.2.2008

Der Unterhaltsabsetzbetrag für Kinder steht nur zu, wenn der volle Unterhalt auch tatsächlich geleistet wurde (LStR 2002, Rz 797). Liegt keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung vor, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Für 2008 gelten folgende Beträge:

Altergruppe

€ monatlich

0-3 Jahre

170,-

3-6 Jahre

217,-

6-10 Jahre

280,-

10-15 Jahre

321,-

15-19 Jahre

377,-

19-28 Jahre

474,-

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